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Sie sind unzufrieden mit Ihrer Versicherung, weil sie festgestellt haben, dass Sie für die gleiche oder bessere Leistung anderswo viel weniger bezahlen müssten oder die Gesellschaft schon wieder die Beiträge erhöht hat? Viele Versicherungsverträge sind mit dem Kalenderjahr synchronisiert, laufen also bis 31.12. eines Jahres. Hier gilt regelmäßig der 30. November als regulärer Kündigungstermin. Nach einer Beitragserhöhung, z.B. auch Verschlechterung der Typklasse oder nach einem Schaden haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (Frist von 4 Wochen nach Ereignis beachten)! Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen!
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