• Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, bei der ersten Kontaktaufnahme folgende Fragen mit dem Interessenten zu klären:
    • Einzugstermin und gewünschte Mietdauer
    • Wer wird Mietvertragspartner?
    • Wer bewohnt die Wohnung?
    • Grund des Wohnraumgesuchs (auf Zeit)
  • Lassen Sie sich vom Mieter ein Ausweisdokument und ggf. einen Arbeitsvertrag, eine Selbstauskunft mit Belegen (Einkommensbescheinigung bzw. eine Schufa-Auskunft) zeigen (bitte beachten Sie, dass die Schufa-Auskunft von Interessenten, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland gemeldet sind, immer positiv und daher nicht aussagekräftig ist).
  • Schließen Sie mit dem Mieter einen schriftlichen (Zeit-) Mietvertrag ab. Mündlich abgeschlossene Verträge sind automatisch Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit.
  • Bei befristeten Mietverhältnissen geben Sie im Mietvertrag den Grund für die Befristung an (§575 Abs. 1 BGB).
  • Bei befristeten Mietverträgen ist es günstiger erst mal nur die für Sie sichere Mindestmietzeit einzutragen und dann bei Bedarf zu verlängern. Denn schließlich kann es immer auch mal Gründe geben, dass Sie die Wohnung für sich selbst doch früher benötigen.
  • Legen Sie eine Inventarliste an, die Bestandteil des Mietvertrags ist.
  • Generell ist es von Vorteil, wenn der Mieter über eine private Haftpflichtversicherung mit Mietsachschäden verfügt. So ist er und sind Sie abgesichert, falls ein Schaden in dem angemieteten Wohnraum entsteht. Bitte berücksichtigen Sie, dass nicht jede Haftpflichtversicherung für gemietetes Inventar aufkommt. In vielen Fällen ist eine – preiswerte – Aufstockung bzw. Erweiterung des Versicherungsschutzes notwendig.
  • Die Schlüsselübergabe an den Mieter sollte nur gegen Zahlung der 1. Monatsmiete und der Kaution erfolgen.
  • Stellen Sie sicher, dass nach Ende der Mietzeit die Mietsache in einem ordentlichen und sauberen Zustand an Sie zurückgegeben wird.
  • Vereinbaren Sie ggf. schon bei Abschluss des Mietvertrags eine Aufwandspauschale für eine Endreinigung.
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